Betriebliche Ausbildung
Von 1998 bis 2004 habe ich in meinem Betrieb "klassisch" ausgebildet,
d.h. Auszubildende im Metallbau auf die Gesellenprüfung vorbereitet,
und gleichzeitig Praxis und Theorie in der Hufbehandlung vermittelt.
Seit 2005 habe ich Mitarbeiter gemäß dem neuem Hufbeschlag-Gesetz eingestellt:
die Ausbildung erfolgt jetzt im Rahmen eines 2-jährigen, als 'Fortbildung' benannten Praktikums.
Es entfällt die Berufsschulpflicht, die ersetzt wird durch den einmonatigen Einführungslehrgang.
Voraussetzungen für eine gedeihliche Zusammenarbeit in einem solchen Praktikum sind seitens des Mitarbeiters / Mitarbeiterin:
- körperliche Eignung, d.h. eine gewisse Sportlichkeit und keine gravierenden gesundheitlichen Probleme
- Zuneigung für Tiere, insbesondere Pferde
- Lernwilligkeit
... 2 typische Bilder: vorher
und nachher ...
Die Praktikumsstelle (Ausbildungsstelle nach HufBeschGes. 2007) ist ab 1.10.2017
frei.